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Das ist das Ziel des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Es soll die Entwicklung abfallarmer Produkte vorantreiben und die Hersteller für den gesamten "Lebensprozess" ihres Produktes in die Verantwortung nehmen. Wo immer möglich soll die Abfallvermeidung im Vordergrund stehen. Die Abfallverwertung soll Vorrang haben vor der Abfallbeseitigung.
Das Gesetz setzt die Vorgaben der Europäischen Union, der OECD und der UNO um und ist seit Oktober 1996 in Kraft. Die Grundphilosophie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Betonung des "Verursacherprinzips". Die alte Rollenverteilung - die Wirtschaft produziert und die Gemeinden entsorgen auf Kosten der Allgemeinheit - soll aufgehoben werden. Schon bei der Produktion sollen Überlegungen zur Lebensdauer, zur Wiederverwertung oder Entsorgung der Güter eine Rolle spielen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung auf Grund des § 52 Abs. 2 ermächtigt, durch Rechtsverordnung Anforderungen an Entsorgungsfachbetrieben vorzuschreiben. Ein Entsorgungsfachbetrieb ist, wer berechtigt ist, das Gütezeichen einer nach § 52 Abs. 2 anerkannten Entsorgergemeinschaft zu führen oder einen Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens einjährige Überprüfung einschließt. Die Rechtsverordnung über Entsorgungsfachbetriebe regelt die Überwachung und Zertifizierung durch eine technische Überwachungsorganisation auf Grundlage eines Überwachungsvertrages.
Entsorgungsfachbetrieb im Sinne der Rechtsverordnung über Entsorgungsfachbetriebe kann ein Betrieb oder eine Betriebseinheit werden, der (die) Abfälle einsammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet oder beseitigt und durch eine technische Überwachungsorganisation Zertifiziert ist.
Im Rahmen dieser Gesetzgebung wurde in Zusammenarbeit mit der Entsorgergemeinschaft Regionaler Wirtschaftsverkehr (EGRW) unser Betrieb 1997 Zertifiziert.
Eine der größten Herausforderungen unserer Tage besteht darin, Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Gemeinsam müssen wir den verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen Ressourcen sowie den Schutz den Erhalt der Natur als eine unserer dringlichsten Aufgaben verstehen.
Die Natur kennt keinen Abfall. Sie kennt nur die nutzbringende Wiederverwertung. Dies ist die Lektion, die wir von der Natur lernen müssen.
Ein erreichter Standart muss sich über das heute hinaus an kommenden Bedürfnissen messen lassen. Darum ist ein grundlegendes Ziel unseres Unternehmens, bestehende Entwicklungen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben, weiter zu optimieren. d.h. den zukünftigen Gegebenheiten anzupassen.
Die Arbeit in Kooperation mit städtischen Behörden / Institutionen hat in der Vergangenheit wesentlich den Erfolg mitbestimmt und wird auch in Zukunft dazu Beitragen, die qualitativen Leistungen im Bereich Entsorgung zu erweitern.
Mit diesem Anspruch und seiner konkreten und qualitativ hochwertigen Umsetzung konnte die Firma Fischer Containerdienst Transporte Baustoffgroßhandel in den vergangenen Jahren eine herausragende Stellung in der Entsorgungswirtschaft einnehmen.
Gerade im sensiblen Umfeld ökologischer Fragen ist es wichtig praktikable Lösungen auf Grundlage von stabilen Erfahrungshintergründen zu entwickeln und die Bereitschaft fördern in Entwicklung und Umsetzung von neuen Ideen zu investieren.